Veröffentlicht am: 29.11.2016

Noch gilt in Deutschland keine Maut für Motorräder und Autos auf Autobahnen. Anders sieht es bei unseren Nachbarn aus. Hier gibt es die Übersicht. Österreich hat die Preise für die Vignette 2017, die schon ab dem 1. Dezember 2016 gilt, leicht erhöht. Die neue Vignette für Österreich kostet jetzt für Pkw 86,40 Euro im Jahr, für zwei Monate 25,90 Euro und für zehn Tage 8,90 Euro. Für Motorräder werden in den entsprechenden Zeiträumen 34,40 Euro sowie 13 Euro und 5,10 Euro fällig. Das türkisfarbene Pickerl gilt ab 1. Dezember 2016 bis Ende Januar 2018 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Doch keine Panik:  Die 2016er-Version in der Farbe Mandarin-Orange gilt noch bis Ende Januar 2017.

Stabile Preise in der Schweiz und in Slowenien

Bei den Slowenen und in der Schweiz bleiben die Preise dagegen stabil. Bei den Schweizern kostet die neue, jetzt hellgrüne Autobahnvignette 2017 für Pkw und Motorräder weiterhin 40 Schweizer Franken bzw. 38,50 Euro. Slowenien bietet Pkw-Vignetten für sieben Tage, einen Monat oder das ganze Jahr an. Sie kosten 15, 30 oder 110 Euro. Für Motorräder hingegen gibt es neben der Wochen- und der Jahres- auch eine Saisonvignette mit sechs Monaten Gültigkeit ab Kaufdatum. Diese kostet 30 Euro. Das Wochenpickerl gibt es für 7,50 Euro, die Jahresvignette Motorrad für 55 Euro. Grundsätzlich ist zu beachten, dass anders als in der Schweiz Anhänger in Österreich und Slowenien keine eigene Vignette benötigen.

Die neuen Vignetten für Österreich, Slowenien und die Schweiz sind ab Anfang Dezember in Deutschland an zahlreichen Vertriebsstellen der diversen Automobilklubs erhältlich. Natürlich kann man sie aber auch vor Ort an den Tankstellen in Grenznähe käuflich erwerben.

Hohe Bußgelder© ADAC

Werden Mautpreller erwischt, zahlen sie vor Ort eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro (Pkw) bzw. 65 Euro (Motorrad). Wer sich weigert, wird angezeigt und muss mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro rechnen. In der Schweiz kann ein Bußgeld in Höhe von 200 Schweizer Franken fällig werden. Bei Manipulation oder missbräuchlicher Verwendung wird die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, wodurch es noch teurer werden kann. Auch das falsche Anbringen der Vignette kann ein Bußgeld zur Folge haben. Bei Motorrädern ist vorgeschrieben, sie auf ein nicht auswechselbares Teil wie Tankdeckel oder Gabelholm zu kleben. An abnehmbaren Koffern hingegen haben sie nichts zu suchen.

Am besten hält die Vignette auf einer sauberen, trockenen Stelle. Die Temperatur der Klebefläche sollte beim Aufbringen nicht weniger als fünf Grad Celsius betragen, sonst kann sich der Kleber lösen. Vignetten an zwei Fahrzeugen zu nutzen, ist im übrigen nicht möglich: Wer eine einmal angebrachte Vignette entfernt und versucht sie an ein anderes Fahrzeug festzukleben, entwertete sie damit.

Ersatzvignetten gibt es auch

Doch wie sieht die Situation aus, wenn durch den Austausch von Teilen nach einem Motorradunfall die Vignette nicht mehr vorhanden ist? In diesen Fällen können Fahrzeughalter  eine Ersatzvignette oder Kostenersatz beantragen – vorausgesetzt, die Ersatzkosten sind nicht schon durch eine Versicherung abgedeckt. Allerdings ist es dafür notwenig, die Trägerfolie mit der Seriennummer aufzuheben, denn diese gilt als Kaufnachweis. Außerdem ist eine Reparaturrechnung und möglichst die alte Vignette bzw. Reste davon vorzulegen. In der Schweiz und in Slowenien sind die Zollstellen für Ersatzvignetten zuständig, in Österreich geht das bei der ASFINAG oder an der Autobahn Tank- und Rastanlage Inntal an der Grenze Kiefersfelden.

Übrigens gilt seit geraumer Zeit auch auf tschechischen Autobahnen eine Mautpflicht. Allerdings nicht für Motorräder und Trikes. Quads mit Straßenzulassung dagegen benötigen eine Vignette.

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